Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Widersprüchlichkeit oder Doppeldeutigkeit zwischen der niederländischen Originalfassung der allgemeinen Lieferbedingungen und der vorliegenden Übersetzung ist der niederländische Text verbindlich.

Artikel 1 - Anwendbarkeit der Bedingungen
1.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen A & O 1-Fach Sprachendienst und einem Auftraggeber, auf den der Übersetzer diese Bedingungen für anwendbar erklärte, und zwar unter Ausschluss der allgemeinen Lieferbedingungen des Auftraggebers, sofern A & O 1-Fach Sprachendienst von den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich abwich.
1.2 Die vorliegenden Bedingungen finden auch auf alle Verträge mit A & O 1-Fach Sprachendienst Anwendung, zu deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden.

Artikel 2 - Angebote, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Übersetzers sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von A & O 1-Fach Sprachendienst schriftlich akzeptiert hat, oder aber - wenn kein schriftliches Angebot abgegeben wurde - durch die schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Übersetzer. Konnte A & O 1-Fach Sprachendienst nicht den vollständigen Text einsehen, so kann er jedoch nach der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber die gemachte Preisangabe und die angegebenen Fristen noch widerrufen. Alle Preisangaben und Angebote verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
2.3 A & O 1-Fach Sprachendienst darf denjenigen als seinen Auftraggeber betrachten, der ihm den Auftrag erteilte, sofern dieser dabei nicht ausdrücklich mitteilte, kraft eines Auftrags, im Namen und für Rechnung eines Dritten zu handeln und unter der Voraussetzung, dass A & O 1-Fach Sprachendienst Name und Adresse dieses Dritten gleichzeitig mitgeteilt wurden.

Artikel 3 - Änderung, Widerrufung von Aufträgen
3.1 Nimmt A & O 1-Fach Sprachendienst nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Auftrag vor, die nicht geringen Art sind, so ist A & O 1-Fach Sprachendienst berechtigt, die Frist und/oder das Honorar anzugleichen oder aber den Auftrag noch abzulehnen.
3.2 Widerruft der Auftraggeber einen Auftrag, so hat er die Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags vorzunehmen sowie eine Entschädigung auf der Grundlage eines Stundentarifs für bereits ausgeführte Nachforschungsarbeiten für den restlichen Teil des Auftrags zu zahlen.
3.3 Hat A & O 1-Fach Sprachendienst für die Ausführung des Auftrags Zeit reserviert und kann diese nicht mehr anderweitig genutzt werden, so ist der Auftraggeber zu einer Entschädigung von 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags verpflichtet.

Artikel 4 - Ausführung der Aufträge, Geheimhaltung
4.1 A & O 1-Fach Sprachendienst ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit gutem Fachwissen für das vom Auftraggeber spezifizierte Ziel auszuführen.
4.2 A & O 1-Fach Sprachendienst wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Information streng vertraulich behandeln. A & O 1-Fach Sprachendienst wird seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. A & O 1-Fach Sprachendienst haftet jedoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter, wenn er glaubhaft machen kann, dass er diese Verletzung nicht verhindern konnte.
4.3 Wurde nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart, so ist A & O 1-Fach Sprachendienst berechtigt, den Auftrag von einem Dritten (mit)ausführen zu lassen, und zwar unbeschadet seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. A & O 1-Fach Sprachendienst hat den betreffenden Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
4.4 Der Auftraggeber stellt auf Wunsch inhaltliche Informationen über den zu übersetzenden Text sowie Dokumentation und Terminologie zur Verfügung. Der Versand der betreffenden Schriftstücke erfolgt jeweils für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.5 A & O 1-Fach Sprachendienst garantiert nicht die Richtigkeit der ihm vom Auftraggeber verschafften Angaben und übernimmt keine Verantwortung für welchen Schaden auch immer, falls er von falschen oder unvollständigen vom Auftraggeber erteilten Angaben ausgeht, auch wenn diese in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wurden.

Artikel 5 - Geistiges Eigentum
5.1 Wurde nicht ausdrücklich und in Schriftform etwas anderes vereinbart, so behält A & O 1-Fach Sprachendienst das Urheberrecht an den von ihm angefertigten Übersetzungen und anderen Texten.
5.2 Der Auftraggeber schützt den Übersetzer gegen Forderungen Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags.

Artikel 6 - Vertragsauflösung
6.1 Falls A & O 1-Fach Sprachendienst seine Verpflichtungen nicht erfüllt sowie auch im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers ist A & O 1-Fach Sprachendienst ohne jegliche Schadensersatzpflicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder aber dessen Durchführung aufzuschieben. A & O 1-Fach Sprachendienst kann alsdann die sofortige Bezahlung des ihm zustehenden Betrags verlangen.

Artikel 7 - Reklamationen und Konflikte
7.1 Beschwerden in Bezug auf das Gelieferte sind vom Auftraggeber so rasch wie möglich vorzubringen und sind dem Übersetzer auf jeden Fall innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung in Schriftform mitzuteilen. Das Vorbringen einer Beschwerde befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
7.2 Ist die Beschwerde berechtigt, so wird A & O 1-Fach Sprachendienst versuchen das Gelieferte innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verbessern oder zu ersetzen. Wenn A & O 1-Fach Sprachendienst der Forderung nach einer Verbesserung billigerweise nicht entsprechen kann wird sie eventuell einen Preisnachlass gewähren.
7.3 Das Beschwerderecht des Auftraggebers verfällt, falls er das Gelieferte bearbeitete oder bearbeiten ließ und daraufhin an einen Dritten weiterlieferte.

Artikel 8 - Lieferfrist und -termin
8.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart. A & O 1-Fach Sprachendienst ist verpflichtet, den Auftraggeber unmittelbar in Kenntnis zu setzen, sobald ihm deutlich wird, dass eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.
8.2 Bei einer anzulastenden Überschreitung der zugesagten Frist ist der Auftraggeber zu einer einseitigen Auflösung des Vertrags berechtigt, falls auf die Vertragsdurchführung billigerweise nicht länger gewartet werden kann. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung des schon gelieferten Teils der Übersetzung.
8.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der persönlichen Ablieferung oder der Versendung per Mail, Fax, Kurier oder per Post.
8.4 Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.


Artikel 9 - Honorar und Bezahlung
9.1 Das Honorar A & O 1-Fach Sprachendienst basiert im Prinzip auf einem Worttarif. A & O 1-Fach Sprachendienst kann dem Auftraggeber zugleich neben seinem Honorar auch die mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen in Rechnung stellen.
9.2 Für jeden Auftrag wird einem Vorschuss gefragt von € 100,-. Die kleineren Aufträge haben einen Vorschuss welche gleich ist an das Honorar.
9.3 Das Honorar versteht sich ohne Umsatzsteuer, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
9.4 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung erstellt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber für den Rechnungsbetrag gesetzliche Zinsen ab dem Verzugsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung zu zahlen. Zugleich wird € 10,- ohne Umsatzsteuer berechnet von jeder Zinsenrechnung.
9.5 Alle Inkassokosten werden gegen den Schuldner geltend gemacht.
9.6 Schuldvergleich ist nicht gestattet.

Artikel 10 - Haftung: Gewährleistung
10.1 A & O 1-Fach Sprachendienst haftet ausschließlich für den Schaden, der die unmittelbare und nachweisliche Folge der dem Übersetzer anzulastenden Fehler ist. A & O 1-Fach Sprachendienst haftet niemals für alle anderen Schadensformen, wie etwa Betriebsschaden, Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.
10.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes befreit A & O 1-Fach Sprachendienst von jeglicher Haftpflicht.
10.3 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschaden beinhaltet, ist völlig für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
10.4 A & O 1-Fach Sprachendienst haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Informationsträger. A & O 1-Fach Sprachendienst haftet auch nicht für einen Schaden, der infolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln entsteht.
10.5 Die Haftung des Übersetzers beschränkt sich in allen Fällen auf EUR 2500,- pro Ereignis.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet A & O 1-Fach Sprachendienst gegen alle Forderungen Dritter zu schützen, die aus der Benutzung des Gelieferten entstehen, es sei denn, es besteht für A & O 1-Fach Sprachendienst aufgrund des vorliegenden Artikels eine Haftpflicht.

Artikel 11 - Höhere Gewalt
11.1 Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen außer dem, was darunter im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen her entstehenden Ursachen verstanden, und zwar vorhergesehene und unvorhergesehene, auf die A & O 1-Fach Sprachendienst keinen Einfluss ausüben kann, wodurch er jedoch nicht imstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter werden in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, verstanden: Feuer, Unfall, Krankheit, Arbeitseinstellung, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und Transportbehinderungen.
11.2 Während der Situation der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen A & O 1-Fach Sprachendienst aufgeschoben. Dauert der Zeitraum, in dem A & O 1-Fach Sprachendienst durch höhere Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen nicht möglich ist, länger als zwei Monate an, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und zwar ohne dass in einem solchen Fall eine Schadensersatzpflicht besteht. Ist der Auftraggeber Konsument, so gilt die im vorliegenden Absatz genannte Aufschubsbefugnis nur, sofern ihm diese Befugnis aufgrund des Gesetzes zusteht.
11.3 Hat A & O 1-Fach Sprachendienst bei Beginn der Situation der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist er berechtigt, die bereits verrichtete Arbeit gesondert zu fakturieren und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 12 - Anwendbares Recht
12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer findet niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Alle Konflikte in Bezug auf die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen sind dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts unterworfen.

Artikel 13 - Hinterlegung und Eintragung
13.1 Die vorliegenden, allgemeinen (niederländischen) Lieferbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer Eindhoven im September 2009 unter der Hinterlegungsnummer 170960035 hinterlegt.
13.2 A & O 1-Fach Sprachendienst ist in der Industrie- und Handelskammer Eindhoven unter der Nummer 170960035 eingetragen.